Standesamt
Tritt der Tod einer Person ein, ist sofort ein Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung (Leichenschauschein) ausstellt.
Für die Versorgung des Verstorbenen muss ein Bestatter beauftragt werden, der auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Anmeldung zur Bestattung) für Sie erledigt.
Die Wahl eines Bestattungsinstitutes ist ausschließlich Sache der Hinterbliebenen.
Anzeige des Sterbefalles und Urkundenvorlage
Verstirbt eine Person in Dietzhölztal, so muss dieser Sterbefall spätestens am 3. Werktag, der auf den Todestag folgt, zur Beurkundung beim Standesamt Dietzhölztal angezeigt werden.
Sterbefälle können von Angehörigen oder von Bestattern mündlich angezeigt werden. Der Anzeigende muss einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.
Vorzulegende Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung über den Tod (Leichenschauschein).
- Nachweis über den letzten Wohnsitz, gültiger Personalausweis.
- Geburtsurkunde wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand.
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde bei verheirateten (Lebenspartnern) der letzten Ehe (Lebenspartnerschaft).
- gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung – Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten.
Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.
Die vorstehenden Informationen sind nicht abschließend, sondern zeigen nur die am häufigsten zu beurkundenden Sterbefälle auf.
Gebühren: Für Rentenzwecke, Krankenkassen und Bestattung stellen wir gebührenfreie Sterbeurkunden aus.
Sterbeurkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig
Erste Urkunde: 10,00 €
Jede weitere Urkunde: 5,00 €
Friedhofsverwaltung
Die Sterbefallbescheinigung (wurde vom Standesamt ausgestellt) sowie der Leichenschauschein sind der Friedhofsverwaltung vorzulegen.
Danach erteilt die Friedhofsverwaltung die Bestattungserlaubnis.
Der Beerdigungstermin wird mit den Hinterbliebenen oder mit dem beauftragten Bestatter festgelegt.
Die Wahl der Grabstätte, Bestattungszeit und Ort können besprochen werden. Die Terminwünsche der Hinterbliebenen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Reservierung eines Dorfgemeinschaftshauses kann auf Wunsch durch die Friedhofsverwaltung erfolgen.
Absprachen mit dem Pfarramt, Orgelspiel, Dekoration, Zeitungsannoncen etc. sind ausschließlich Sache der Hinterbliebenen.
Später sind dann die gesetzlichen und privaten Versicherungsträger wie Renten- und Lebensersicherungen, Sterbekasse und Krankenkasse der/des Verstorbenen zu benachrichtigen. Kündigung laufender Verträge, Vereinsmitgliedschaften usw.
Falls möglich, sollten Sie sich schon vorher über die verschiedensten Bestattungsmöglichkeiten informieren, um dann – ohne Entscheidungsdruck – mit den Familienangehörigen die Beisetzungsart zu klären. Auskünfte über alle mit der Beisetzung zusammenhängenden Fragen erteilt Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung.
Hier bekommen sie Auskunft über Bestattungsmöglichkeiten, Grabstätten, Kosten etc.