Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließenden sollen die Anmeldung der Eheschließung persönlich beim Standesamt vornehmen.
Das Standesamt Dietzhölztal ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig, wenn einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Dietzhölztal gemeldet ist. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung mindestens ½ Stunde dauert.
Der Anmeldetermin ist vorab telefonisch unter der neben angegebenen Nummer zu vereinbaren.
Ansprechpartnerin im Rathaus
Melina Metzger
Hauptstraße 92
35716 Dietzhölztal
Tel: 02774 807-36
m.metzger@dietzhoelztal.de
Vorzulegende Unterlagen
Wenn beide Partner noch nicht verheiratet waren, volljährig sind und deutsch ohne Auslandsbezug sind:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (neuesten Datums) der Verlobten.
Diese Urkunde ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich und kostet 11,00 € - Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zweck der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, Staatsangehörigkeit und Wohnung für beide Verlobten.
Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Kosten 9,00 €
Entfällt wenn der Hauptwohnsitz Dietzhölztal ist, dann hat das Standesamt Einsicht in das Melderegister. Kosten 4,50 € - Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie bereits verheiratet waren:
- Ein Urkundlicher Nachweis über die letzte Eheschließung sowie die Auflösung der Ehe. (Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, neuesten Datums).
Diese erhalten Sie beim Eheschließungsstandesamt, Gebühr 11,00 €
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.
Haben Sie gemeinsame Kinder:
- Neu ausgestellte Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder. Beide Eltern müssen eingetragen sein. Gebühr 11,00 €
Weitere vorzulegende Unterlagen bei Auslandsbezug
In den Fällen, bei denen Sie oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren sind oder adoptiert sind, ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben oder gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind sollten Sie vorab persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie sie beschaffen können.
Bei der Anmeldung werden Sie auch über die Möglichkeiten der Namensführung nach der Eheschließung informiert sowie über den Ablauf der Eheschließung.
Anfallende Gebühren
Anmeldung der Eheschließung 42,00 € bzw. 62,00 € wenn Ausländisches Recht zu berücksichtigen ist.
Hinzu kommen noch die Gebühren für Urkunden, Stammbuch, Meldebescheinigung oder eine Bildschirmkopie des Melderegisters.
Die Gebühr für die Eheschließung in Amtsräumen während der allgemeinen Öffnungszeiten beträgt 42,00 €, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 62,00 €
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
Die Eheschließung
Nachdem die Eheschließung ordnungsgemäß beim zuständigen Standesamt angemeldet wurde und keine Ehehindernisse festgestellt wurden, kann die Eheschließung innerhalb eines halben Jahres nach Anmeldung in jedem Standesamt im Bundesgebiet stattfinden.
Falls Sie bei einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen von uns per Post an das betreffende Standesamt übersandt. Im umgekehrten Fall können Sie in Dietzhölztal heiraten, auch wenn Sie nicht hier gemeldet sind. Sobald Sie die Formalitäten (Anmeldung der Eheschließung) beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erledigt haben, setzen sie sich mit uns zwecks Terminabsprache in Verbindung.
Für die Eheschließung in Dietzhölztal stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
- Johanneskapelle
- Trauzimmer im Rathaus
Eine frühzeitige Reservierung ist empfehlenswert.
Trauungen können grundsätzlich von Montag bis Freitag jeweils vormittags vorgenommen werden.
Andere Termine sind nach Absprache möglich, generell sind alle Termine vorher mit dem Standesamt abzusprechen.
Trauzeugen: Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen.
Diese müssen volljährig sein und sich bei der Eheschließung ausweisen können. Name und Anschrift sollten vorher dem Standesamt mitgeteilt werden.
Stammbuch: Das Standesamt bietet ein „Stammbuch der Familie“ an. Dieses kann in unterschiedlichen Qualitäten erworben werden. Die Anschaffung ist freiwillig.