A- A A+

Gemeinde Dietzhölztal · Hauptstr. 92, 35716 Dietzhölztal · 02774 807 – 0 · info@dietzhoelztal.de

Menü

Fristen zur Grabeinebnung

Aktuelle Fristen zur Einebnung von Gräbern

Im Frühjahr, nach der Frostperiode werden auf den Friedhöfen in Dietzhölztal 1x jährlich alle Grabstätten automatisch eingeebnet bei denen die 30-jährige Ruhefrist abläuft oder abgelaufen ist. Die Einebnung erfolgt gebührenfrei durch die Mitarbeiter des Gemeinde-Bauhofs.

Eine vorzeitige Einebnung ist auf Antrag möglich. Die derzeitige Ruhefrist beträgt 25 Jahre, Grabstätten der Jahrgänge 1992 bis 1996 können somit kostenfrei auf schriftlichen Antrag eingeebnet werden.

Kostenpflichtig auf schriftlichen Antrag können Grabstätten ab Jahrgang 1997 eingeebnet werden. (Eine Ruhefrist von 20 Jahren soll nicht unterschritten werden).

Anträge auf vorzeitige Grabeinebnung werden das ganze Jahr über von der Friedhofsverwaltung, Frau Achenbach, entgegengenommen.

Für Rückfragen und Anträge auf vorzeitige Einebnung steht die Friedhofsverwaltung unter der Tel. Nr. 02774/807-36 (Frau Metzger) zur Verfügung.

Ansprechpartnerin im Rathaus

Melina Metzger

Hauptstraße 92
35716 Dietzhölztal

Tel: 02774 807-36

m.metzger@dietzhoelztal.de