Aktuelle Fristen zur Einebnung von Gräbern
Im Frühjahr, nach der Frostperiode werden auf den Friedhöfen in Dietzhölztal 1x jährlich alle Grabstätten automatisch eingeebnet bei denen die 30-jährige Ruhefrist abläuft oder abgelaufen ist. Die Einebnung erfolgt gebührenfrei durch die Mitarbeiter des Gemeinde-Bauhofs.
Eine vorzeitige Einebnung ist auf Antrag möglich. Die derzeitige Ruhefrist beträgt 25 Jahre, Grabstätten der Jahrgänge 1996 bis 1997 können somit kostenfrei auf schriftlichen Antrag eingeebnet werden.
Kostenpflichtig auf schriftlichen Antrag können Grabstätten ab Jahrgang 2001 eingeebnet werden. (Eine Ruhefrist von 20 Jahren soll nicht unterschritten werden).
Anträge auf vorzeitige Grabeinebnung werden das ganze Jahr über von der Friedhofsverwaltung, Frau Metzger, entgegengenommen.
Für Rückfragen und Anträge auf vorzeitige Einebnung steht die Friedhofsverwaltung unter der Tel. Nr. 02774/807-30 (Frau Metzger) zur Verfügung.