Einebnung von Grabstätten auf den Friedhöfen in Dietzhölztal im Jahr 2024
Nach der Frostperiode im Frühjahr werden ab dem 01. März 2024 auf den Friedhöfen in Dietzhölztal automatisch alle Grabstätten eingeebnet, bei denen die Ruhefrist im Jahr 2024 abläuft oder abgelaufen ist.
Die Ruhefristen für die verschiedenen Grabarten betragen:
- Reihengrabstätte: 25 bzw. 30 Jahre
- Wiesengrabstätte: 25 Jahre
- Urnengrabstätte: 20 Jahre
Von der Einebnung betroffen sind der Jahrgang 1994 für die 30-jährige Ruhefrist, der Jahrgang 1999 für die 25-jährige Ruhefrist sowie der Jahrgang 2004 für Urnengrabstätten. Nach einer Friedhofsatzungsänderung in 1997 wurde die Ruhefrist für Grabstätten ab 1998 auf 25 Jahre verkürzt.
Eine vorzeitige Einebnung ist auf Antrag möglich, wobei eine Ruhefrist von 20 Jahren nicht unterschritten werden soll. Demnach können Grabstätten der Jahrgänge 1995 bis 1997 kostenfrei auf schriftlichen Antrag eingeebnet werden. Grabstätten ab Jahrgang 2000 können kostenpflichtig auf schriftlichen Antrag eingeebnet werden.
Entsprechende Anträge werden bis zum 23.02.2024 von Frau Arhelger-Friess (Friedhofsverwaltung) entgegengenommen. Später eingehende Anträge können aus organisatorischen Gründen erst im Jahr 2025 berücksichtigt werden.
Die abzuräumenden Gräber werden von der Friedhofsverwaltung gekennzeichnet. Eine persönliche Mitteilung an die Nutzungsberechtigten erfolgt nicht.
Eine Frühjahrsbepflanzung ist nicht mehr notwendig. Die Nutzungsberechtigten können bei Bedarf die Bepflanzung etc. vor Beginn der Einebnung (vor dem 01. März 2024) von den Grabstätten entfernen, anderenfalls gehen diese ab dem 01. März 2024 in das Eigentum der Gemeinde über und werden seitens der Gemeinde abgeräumt.
Für Rückfragen und Anträge auf vorzeitige Einebnung steht die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 02774 807-17 (Frau Arhelger-Friess) zur Verfügung.
Es folgt eine Auflistung der Grabstätten, deren Ruhefrist abläuft oder deren Einebnung beantragt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass die Listen bis zum Einebnungstermin fortlaufend ergänzt werden. Aufgrund langer Vorlaufzeiten bei der Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt wird empfohlen, die aktualisierten Listen auf der Homepage der Gemeinde Dietzhölztal einzusehen.
Ansprechpartnerin im Rathaus
Namenslisten der Grabstätten deren Ruhefrist abläuft oder deren Einebnung beantragt wurde:
Listen für 2024: